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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.10.2018 |
| Aktenzeichen: | VI R 5/17 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.12.2016 |
| Aktenzeichen: | 4 K 2629/14 F |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Land- und Forstwirtschaft, Nießbrauchsvorbehalt, Pferdepension, Rechtsnachfolge, Totalgewinnprognose, Übertragung
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Wichtig für: |
Land- und Forstwirte, Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
1. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb (Pferdepension) in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Steuerpflichtige infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat.
2. Dies gilt zugleich betriebsübergreifend auch dann, wenn der Landwirtschaftsbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose ist dann ungeachtet der Entstehung zweier landwirtschaftlicher Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Landwirtschaftsbetrieb zu erstellen (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. April 2016 IV R 38/13).
EStG § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2

