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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2024
Aktenzeichen: I R 14/21

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.2021
Aktenzeichen: 5 K 199/18

Schlagzeile:

Gewinnfeststellung bei Einmann-KGaA

Schlagworte:

Dividende, Doppelbesteuerung, Einmann-KGaA, Gewinnfeststellung, KGaA, Schachtelprivileg, Steuerfreistellung, Steuerstundungsmodell, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar2:

Die Grundsätze des Senatsurteils vom 16.10.2024 - I R 24/22 (Der Betrieb 2025, 773) zur Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter gelten auch dann, wenn die KGaA nur einen persönlich haftenden Gesellschafter hat, der zudem auch Inhaber sämtlicher Kommanditaktien ist ("Einmann"-KGaA).

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. A, Abs. 5 Nr. 1


Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.02.2021 - 5 K 199/18 aufgehoben.

Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.


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