Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2024
Aktenzeichen: VI R 28/22

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 2 K 2191/17

Schlagzeile:

Abkommensrechtliche Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten

Schlagworte:

Besteuerungsrecht, DBA-Schweiz, Doppelbesteuerung, Freistellung, Pilot, Progressionsvorbehalt, Schweiz

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt.

EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
DBA CHE 1971/2010 Art. 4 Abs. 2 Buchst. A, Art. 15 Abs. 1 bis 3, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. D und Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Nr. 2

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.06.2021 - 2 K 2191/17 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen