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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2024
Aktenzeichen: V R 15/23

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.05.2023
Aktenzeichen: 9 K 54/21

Schlagzeile:

Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer Putenmast

Schlagworte:

Durchschnittsbesteuerung, Putenmast, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Vorsteueraufteilung, Wirtschaftliche Zurechnung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Verpflichtet sich ein § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) anwendender Tierzuchtbetrieb gegen Entgelt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung einzuhalten, liegt eine § 24 Abs. 1 UStG unterliegende Leistung vor.

UStG § 24 Abs. 1 und 2
MwStSystRL Art. 295, Art. 300

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.05.2023 - 9 K 54/21 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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