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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2024
Aktenzeichen: IX R 20/22

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2022
Aktenzeichen: 6 K 3515/20

Schlagzeile:

Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach der Datenschutz-Grundverordnung

Schlagworte:

Antrag, Auskunft, Beschwer, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, Finanzrechtsweg, Klageart, Verfahrensrecht, Vorverfahren

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Eine auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerichtete Klage ist mangels Beschwer grundsätzlich unzulässig, wenn es an einem dem Klageverfahren vorausgehenden außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung fehlt.

2. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist inhaltlich nicht mit einem Akteneinsichtsrecht identisch.

DSGVO Art. 12, 15, 79
EUGrdRCh Art. 47
FGO § 40 Abs. 2

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.02.2022 - 6 K 3515/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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