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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.10.2024
Aktenzeichen: 3 K 145/23

Schlagzeile:

Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten

Schlagworte:

Finanzierung, Vermietung, Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 1 EStG

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