Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.10.2024 |
Aktenzeichen: | 3 K 145/23 |
Schlagzeile: |
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
Schlagworte: |
Finanzierung, Vermietung, Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 1 EStG