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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 20.06.2024
Aktenzeichen: V R 30/23

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2022
Aktenzeichen: 5 K 303/14

Schlagzeile:

Keine Anwendung der Margenbesteuerung auf Kaffeefahrten

Schlagworte:

Erstattung, Kaffeefahrt, Marge, Margenbesteuerung, Nahrungsergänzungsmittel, Reise, Reisebüro, Reiseleistung, Reisevorleistung, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:



Das Aktenzeichen beim EuGH lautet C-565/24.

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