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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.06.2024
Aktenzeichen: 1 K 1219/21

Schlagzeile:

Reisekosten statt Entfernungspauschale bei Fahrten von Selbständigen zum einzigen Kunden

Schlagworte:

Betriebsausgaben, Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Erste Tätigkeitsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Reisekosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Selbständige, die permanent nur einen einzigen Kunden besuchen, können diese Fahrten unbegrenzt nach Reisekosten-Grundsätzen und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale oder absetzen.

Hinweis: Der BFH muss klären, welche Bedeutung dem durch die Reisekostenreform eingeführten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte für Betriebsstätten von Selbständigen zukommt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 15/24
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2024
AO § 12 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 ; EStG § 9 Abs 4 S 2 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6
Welche Bedeutung kommt dem durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EStG eingeführten Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" und den damit in Zusammenhang stehenden Regelungen (§ 9 Abs. 4 Satz 2 ff. EStG) für die Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.06.2024 (1 K 1219/21)

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