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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2024
Aktenzeichen: VI R 26/21

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.2021
Aktenzeichen: 14 K 2577/20 E

Schlagzeile:

Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung

Schlagworte:

Bruttolohn, Kindergeld, Lohnsteuer, Negative Einnahmen, Nettolohnvereinbarung, Steuervergütung

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers.



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