Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 27.03.2024
Aktenzeichen: 3 K 1072/20

Schlagzeile:

Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

Schlagworte:

Ertragsanteil, Kapitalwert, Lebenszeit, Normenklarheit, Rentenbesteuerung, Verfassungsmäßigkeit, Zinssatz

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Renten verstößt nicht gegen den Grundsatz der Normenklarheit.

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3

Hinweis: Das anhängige Revisionsverfahren ist von erheblicher Bedeutung, da die Finanzämter nunmehr gesetzlich verpflichtet sind, entsprechende Einsprüche von Rentnern ruhen zu lassen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision unter dem Aktenzeichen X R 9/24 anhängig. Der BFH muss klären:

Verstößt die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Renten gegen den Grundsatz der Normenklarheit, weil die dort genannten Ertragsanteile nicht mittels mathematischer Berechnung nachvollziehbar sind, Rechtsbegriffe wie ‘voraussichtliche Lebenszeit‘ zu unbestimmt sind, der Norm der Kalkulationszinssatz nicht zu entnehmen ist und unterschiedliche Definitionen des Kapitalwerts möglich sind?

zur Suche nach Steuer-Urteilen