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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.04.2024
Aktenzeichen: 4 K 569/23 VSt

Schlagzeile:

Kein Anspruch auf Steuerentlastungen für Unternehmen in Schwierigkeiten

Schlagworte:

Energiesteuer, Steuerentlastung, Stromsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zu der Frage, ob eine KG als "Unternehmen in Schwierigkeiten" i. S. d. Art. 2 Nr. 18 Buchst. b) AGVO anzusehen ist und damit kein Anspruch auf Steuerentlastungen gemäß §§ 9b, 10 StromStG bzw. §§ 54, 55 EnergieStG besteht.

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