Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.03.2024 |
Aktenzeichen: | 7 K 2493/21 F,AO |
Schlagzeile: |
Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung
Schlagworte: |
Körperschaftsteuer, Übertragungsstichtag, Umwandlungsteuer, Verschmelzung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übertragenden Rechtsträger.