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Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.03.2024 |
| Aktenzeichen: | 7 K 2491/21 F |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Körperschaftsteuer, Übertragungsstichtag, Umwandlungsteuer, Verschmelzung
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger.

