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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 14 K 1177/23 G,F

Schlagzeile:

Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit keine Vergütung für Fremdkapital

Schlagworte:

Fremdkapital, Nichtabnahmeentschädigung, Schuldzinsen, Zinsschranke

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit stellt keine Vergütung für Fremdkapital dar und unterfällt somit nicht der Zinsschranke des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG a.F.

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