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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.02.2024
Aktenzeichen: IV R 26/21

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2021
Aktenzeichen: 3 K 2815/16

Schlagzeile:

Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Schlagworte:

Betriebsstätte, Einbringung, Gewerbesteuer, Gewerbeverlust, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der Annahme von Unternehmensidentität im Sinne des § 10a GewStG auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft nicht entgegen.

GewStG § 10a

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.10.2021 - 3 K 2815/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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