Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.09.2023 |
Aktenzeichen: | 5 K 1017/20 |
Schlagzeile: |
Formale Anforderungen an eine Anzahlungsrechnung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug
Schlagworte: |
Anzahlung, Anzahlungsrechnung, Betrug, Fahrlässigkeit, Rechnung, Schneeballsystem, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
In einer Anzahlungsrechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG muss kenntlich gemacht werden, dass über eine noch nicht ausgeführte Leistung abgerechnet wird, weil die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Festellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen sollen.
Hinweis: Dem FG München genügte in einer Rechnung über eine Photovoltaikanlage, die tatsächlich im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems nie geliefert wurde, der Vermerk ‘Vorauskasse‘.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren XI R 30/23
Aufnahme in die Datenbank am 21.05.2024
UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen trotz betrügerischem Schneeballsystem (sog. Verpachtungsmodell) mit Photovoltaikanlagen? Keine fahrlässige Unkenntnis der betrogenen Käufer?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG München Urteil vom 26.09.2023 (5 K 1017/20)