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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2023
Aktenzeichen: 7 K 254/20

Schlagzeile:

Schlagworte:

Investmentsteuer, Investmentsteuerreform, Übergangsgewinn

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

Die Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne durch die Investmentsteuerreform nach § 56 InvStG ist rechtmäßig.


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 22/23.


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