Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2023 |
Aktenzeichen: | I R 24/20 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.05.2020 |
Aktenzeichen: | 10 K 3041/19 |
Schlagzeile: |
Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft
Schlagworte: |
Bilanzierung, Selbständiges Wirtschaftsgut, Verdeckte Einlage, Wertpapierdarlehen, Wertpapiergeschäft, Wirtschaftliches Eigentum, Zinsen
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage.
Normen:
KStG § 8 Abs. 1
EStG § 6 Abs. 6 Satz 2
Tenor:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.