Quelle: |
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.11.2022 |
Aktenzeichen: | 4 K 20/21 |
Schlagzeile: |
Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung bei der Veredelung von Reitpferden
Schlagworte: |
Durchschnittssatz, Durchschnittssatzbesteuerung, Pferd, Reitpferd, Rennpferd, Sportpferd, Turnier, Turnierpferd, Umsatzsteuer, Veredelung
Wichtig f�r: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Bei der Veredelung von Reitpferden handelt es sich um keine land- und forstwirtschaftliche Leistungen. Die Durchschnittssatzbesteuerung ist daher nicht anwendbar.