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Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2022
Aktenzeichen: 4 K 20/21

Schlagzeile:

Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung bei der Veredelung von Reitpferden

Schlagworte:

Durchschnittssatz, Durchschnittssatzbesteuerung, Pferd, Reitpferd, Rennpferd, Sportpferd, Turnier, Turnierpferd, Umsatzsteuer, Veredelung

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:


Bei der Veredelung von Reitpferden handelt es sich um keine land- und forstwirtschaftliche Leistungen. Die Durchschnittssatzbesteuerung ist daher nicht anwendbar.


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