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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 31.03.2022
Aktenzeichen: VI B 88/21

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.10.2021
Aktenzeichen: 12 K 2606/19 E,F

Schlagzeile:

Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Schlagworte:

Strafverteidigung, Werbungskosten

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Strafverteidigungskosten sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.



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