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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2019
Aktenzeichen: 5 K 222/18

Schlagzeile:

Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen im Umsatzsteuerrecht

Schlagworte:

Aufmerksamkeit, Betriebsveranstaltung, Freibetrag, Freigrenze, Kochevent, Koch-Event, Raumkosten, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Weihnachtsfeier

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:




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