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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.10.2020
Aktenzeichen: 5 K 1613/17

Schlagzeile:

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastungen, Betriebsausgaben, Freispruch, Privat, Steuerhinterziehung, Strafverteidigung, Strafverteidigungskosten, Umsatzsteuer, Veranlassungszusammenhang, Vorsteuer, Zwangsläufigkeit

Wichtig f�r:

Steuerberater

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