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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 03.11.2020
Aktenzeichen: III R 59/19

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.11.2018
Aktenzeichen: 12 K 132/18

Schlagzeile:

Bei der Einsicht in Kindergeldakten gelten weniger strenge Anforderungen als bei der Einsicht in "normale" Steuerakten

Schlagworte:

Akteneinsicht, elektronische Akte, Ermessensentscheidung, Familienkasse, Kindergeld, Steuergeheimnis, Verfahrensrecht

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.



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