Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 03.11.2020 |
Aktenzeichen: | III R 59/19 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.11.2018 |
Aktenzeichen: | 12 K 132/18 |
Schlagzeile: |
Bei der Einsicht in Kindergeldakten gelten weniger strenge Anforderungen als bei der Einsicht in "normale" Steuerakten
Schlagworte: |
Akteneinsicht, elektronische Akte, Ermessensentscheidung, Familienkasse, Kindergeld, Steuergeheimnis, Verfahrensrecht
Wichtig f�r: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.