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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2020
Aktenzeichen: IV R 29/18

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.07.2018
Aktenzeichen: 2 K 2170/16 F

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abspaltung, Fehlbetrag, Freibetrag, Gesellschafterwechsel, Gewerbesteuer, Gewerbeverlust, Kapitalgesellschaft, Konzern, Mitunternehmerschaft, Personengesellschaft, Unternehmeridentität

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar2:

1. Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden.

2. § 19 UmwStG und § 10a Satz 10 Halbsatz 1 GewStG gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft.


3. § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG findet keine Anwendung auf die Übertragung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft.

UmwStG § 19 Abs. 1 und Abs. 2
GewStG § 10a Satz 10 Halbsätze 1 und 2
KStG § 8c Abs. 1 Satz 5


Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.07.2018 2 K 2170/16 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.


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