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Quelle:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.2020
Aktenzeichen: 4 K 1065/19

Schlagzeile:

Kein Recht eines Dritten auf Einsichtnahme in die Steuerakten eines Steuerpflichtigen

Schlagworte:

Auskunftsanspruch, Betrug, Dritter, Schadensersatz, Selbstanzeige, Steuergeheimnis, Wirtschaftsstraftat

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:



Die Revision wurde zugelassen.

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