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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 30.07.2020
Aktenzeichen: VII B 73/20 (AdV)

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.05.2020
Aktenzeichen: 4 V 540/20

Schlagzeile:

Schlagworte:

Beitreibung, Corona, Corona-Pandemie, Coronavirus, Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2, Einziehung, Pfändung, Steuerschulden, unbillige Härte, Vollstreckung

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:



Tenor:

Der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 19.05.2020 - 4 V 540/20 wird aufgehoben.

Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

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