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Quelle:

Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 17.12.2019
Aktenzeichen: 2 K 770/17

Schlagzeile:

Form und Ort der Akteneinsicht richten sich nach der Finanzgerichtsordnung und nicht nach der Datenschutzgrundverordnung

Schlagworte:

Akteneinsicht, Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung, Finanzgerichtsordnung, Kopie

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:



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