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Quelle:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.02.2020
Aktenzeichen: 5 K 158/17 U

Schlagzeile:

Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei

Schlagworte:

Einlagerung, Eizelle, Frauenarzt, Heilbehandlung, Kinderwunschbehandlung, Kryokonservierung, Künstliche Befruchtung, Partnerschaftsgesellschaft, Samenzellen, social freezing, Sterilität, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:



Der Senat hat vor dem Hintergrund, dass er entgegen einer Regelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entschieden hat, die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet: V R 10/20.

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