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Quelle:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2020
Aktenzeichen: 8 K 32/19 E,P,L

Schlagzeile:

Schlagworte:

Arbeitslohn, Betriebsveranstaltung, Führungskraft, Jahresabschlussfeier, Lohnsteuer, Pauschalbesteuerung, Pauschalierung, Pauschsteuersatz

Wichtig f�r:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:



Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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