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Quelle: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.04.2017 |
| Aktenzeichen: | 14 K 15/17 |
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Schlagzeile: |
Subvention des Arbeitgebers beim Betrieb von Handelsschiffen ist nicht bezogen auf das Wirtschafts- oder Kalenderjahr auszulegen
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Schlagworte: |
Arbeitgeber, Handelsschiff, Kalenderjahr, Lohnsteuer, Lohnzahlungszeitraum, Subvention, Wirtschaftsjahr
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Wichtig f�r: |
Steuerberater
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Kurzkommentar: |
2. Dabei kann jedenfalls nicht auf das Kalender- oder Wirtschaftsjahr abgestellt werden, da die Lohnsteuer bezogen auf den Lohnzahlungszeitraum ermittelt wird.

