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Quelle:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.04.2017
Aktenzeichen: 14 K 15/17

Schlagzeile:

Subvention des Arbeitgebers beim Betrieb von Handelsschiffen ist nicht bezogen auf das Wirtschafts- oder Kalenderjahr auszulegen

Schlagworte:

Arbeitgeber, Handelsschiff, Kalenderjahr, Lohnsteuer, Lohnzahlungszeitraum, Subvention, Wirtschaftsjahr

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:


2. Dabei kann jedenfalls nicht auf das Kalender- oder Wirtschaftsjahr abgestellt werden, da die Lohnsteuer bezogen auf den Lohnzahlungszeitraum ermittelt wird.


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