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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2017
Aktenzeichen: VI R 96/13

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2013
Aktenzeichen: 4 K 1613/11

Schlagzeile:

Schlagworte:

Bilanzierung, Landwirtschaft, Passiver Rechnungsabgrenzungsposten, Realisationsprinzip, Rechnungsabgrenzungsposten

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte

Kurzkommentar2:

Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung erhalten, seine Landwirtschaft nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern, ist zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.


Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
HGB § 250 Abs. 2, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 252 Abs. 1 Nr. 5


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