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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2016
Aktenzeichen: XI R 4/15

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2014
Aktenzeichen: 1 K 183/12

Schlagzeile:

Schlagworte:

Entsorgungsgebühr, Gebührenbescheid, Tierkörperbeseitigung, Umsatzsteuer, Unberechtigter Steuerausweis, Zweckverband

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar2:

Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i.S. des § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörper-beseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsor-gungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt.


Norm:
UStG § 14c Abs. 2


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