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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.07.2016
Aktenzeichen: X R 43/13

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.09.2013
Aktenzeichen: 8 K 649/13

Schlagzeile:

Schlagworte:

Erbschaft, Kirchensteuer, Sonderausgaben

Wichtig f�r:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar.


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