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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.07.2016 |
| Aktenzeichen: | XI R 1/15 |
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Vorinstanz: |
FG Hessen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.11.2014 |
| Aktenzeichen: | 6 K 2574/11 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Geschäftsveräußerung, Grundstücksteil, Umsatzsteuer, Verpachtung
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor.
Dies gilt unabhängig davon, ob der verpachtete Gebäudeteil "zivilrechtlich selbständig" ist oder nicht.
UStG § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1, 4, 6 und 10
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
MwStSystRL Art. 19

