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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.2015
Aktenzeichen: XI R 22/13

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.03.2013
Aktenzeichen: 15 K 3276/10 U

Schlagzeile:

Schlagworte:

Autor, Buch, Druckkosten, Ladenpreis, Preis, Steuersatz, Umsatzsteuer, Verlag

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Verlage

Kurzkommentar2:

1. Erstellt ein Verlag aufgrund eines Verlagsvertrags mit einem Autor ein Buch und liefert er zur Abdeckung der Druckkosten dem Autor vertragsgemäß eine bestimmte Anzahl von Erstexemplaren zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis, liegt neben der (dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden) Lieferung von Büchern eine sonstige (dem Regelsteuersatz zu unterwerfende) verlegerische Leistung vor.


2. In diesen Fällen ist das zwischen dem Verlag und dem Autor vereinbarte Entgelt entsprechend diesen beiden vom Verlag erbrachten Leistungen aufzuteilen.

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 9, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage 2
Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a i.V.m. Anhang H Kategorie 6
MwStSystRL Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 6


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