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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.06.2015 |
| Aktenzeichen: | III R 7/14 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.12.2013 |
| Aktenzeichen: | 13 K 4566/10 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ehegatten, Ermäßigungshöchstbetrag, Gewerbebetrieb, Gewerbliche Einkünfte, Saldierung, Steuerermäßigung
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG - Keine Saldierung positiver und negativer Einkünfte zwischen Ehegatten
1. Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (entgegen BMF-Schreiben vom 24. Februar 2009, BStBl I 2009, 440, Rz 16).
2. Bei Ehegatten sind positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.
EStG § 26b, § 35

