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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.08.2014 |
| Aktenzeichen: | II R 44/13 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.10.2013 |
| Aktenzeichen: | 3 K 103/13 Erb |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, geldwerte Vorteil, Grundstücksveräußerung, Schenkungsteuer
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Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
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Kurzkommentar2: |
Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung auf Veranlassung des Anteilserwerbers ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus für den Anteilsveräußerer ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil und führt daher nicht zum Entstehen von Schenkungsteuer.
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
EStG § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

