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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.07.2014
Aktenzeichen: 11 K 1432/11

Schlagzeile:

Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sind nicht zu versteuern

Schlagworte:

Ausgleichszahlung, Scheidung, Versorgungsausgleich

Wichtig f�r:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:



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