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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.04.2013
Aktenzeichen: V R 29/10

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2009
Aktenzeichen: 8 K 1265/07

Schlagzeile:

Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten bei der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Bestechung, Strafverteidiger, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

Wichtig f�r:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:



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