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Quelle: |
Finanzgericht Berlin-Brandenburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.02.2013 |
| Aktenzeichen: | 3 K 3190/09 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Einheitsbewertung, Grundsteuer, Verfassungsmäßigkeit
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Der BFH (Az: II R 60/08) hatte 2010 entschieden, dass für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 die Einheitsbewertung trotz verfassungsrechtlicher Zweifel „noch“ verfassungsgemäß war. Das FG Berlin-Brandenburg sieht dies für den Stichtag 1. Januar 2009 genauso.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Der Steuerzahler hat Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet II R 16/13. In der Datenbank des BFH sind folgende Infos gespeichert (Aufnahme in die Datenbank am 20.6.2013):
Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zum Stichtag 1. Januar 2009; Erhebung von Grundsteuer in alten und neuen Bundesländern:
Verstößt die unterschiedliche Grundsteuerbelastung in Ost- und Westberlin gegen den Gleichheitsgrundsatz, zumal auch nicht auf die gleichen Wertverhältnisse 1935/1964 abgestellt wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GG Art 3 Abs 1; BewG § 22 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg , Entscheidung vom 20.2.2013 (3 K 3190/09)

