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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.11.2012 |
| Aktenzeichen: | III R 24/11 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.03.2011 |
| Aktenzeichen: | 15 K 1055/09 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Erstattungsanspruch, Kindergeld, Sozialleistungsträger
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Hat ein Sozialleistungsträger wegen der Leistungen nach dem SGB II, die er dem Kind eines Kindergeldberechtigten gewährt hat, keinen Anspruch auf Erstattung von Kindergeld, weil das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und das Kindergeld an das Kind weder abgezweigt noch weitergeleitet worden ist, so besteht dennoch ein Erstattungsanspruch, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil ebenfalls Sozialleistungen nach dem SGB II bezieht.
EStG § 74 Abs. 2
SGB X §§ 103, 104, 107 Abs. 1

