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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 12.07.2012
Aktenzeichen: 1 K 132/08

Schlagzeile:

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Entnahme, Grundstück, Nießbrauch, Übertragung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Überträgt ein Unternehmer ein Grundstück, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebsgrundlage bildet, unentgeltlich auf seine Kinder, behält sich aber umfassenden Nießbrauch vor, so führt dies zu einer Entnahme, nicht aber zu einer Betriebsaufgabe und lässt auch die Betriebsaufspaltung unberührt.


Überträgt er sodann den einzigen Geschäftsanteil an der Betriebsgesellschaft an seinen Sohn, so liegt eine Betriebsaufgabe infolge beendeter Betriebsaufspaltung vor.


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.


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