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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
| Datum: | 04.07.2012 |
| Aktenzeichen: | 1 K 12/10 |
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Schlagzeile: |
Berichtigung einer Lohnsteueranmeldung
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Schlagworte: |
Abgabenordnung, Berichtigung, Lohnsteuer, Lohnsteueranmeldung
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Wichtig für: |
Arbeitgeber
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Kurzkommentar2: |
Berichtigt ein Arbeitgeber seine Lohnsteueranmeldung, so erfolgt die Auszahlung eines sich ergebenden Erstattungsbetrag mit Rechtsgrund, weil in der Auszahlung eine Zustimmung des Finanzamtes zur Berichtigung liegt.
Berichtigt ein Arbeitgeber seine Lohnsteueranmeldung, so erfolgt die Auszahlung eines sich ergebenden Erstattungsbetrag mit Rechtsgrund, weil in der Auszahlung eine Zustimmung des Finanzamtes zur Berichtigung liegt.
Der Gerichtsbescheid des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

