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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 04.07.2012
Aktenzeichen: 1 K 12/10

Schlagzeile:

Berichtigung einer Lohnsteueranmeldung

Schlagworte:

Abgabenordnung, Berichtigung, Lohnsteuer, Lohnsteueranmeldung

Wichtig f�r:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Berichtigt ein Arbeitgeber seine Lohnsteueranmeldung, so erfolgt die Auszahlung eines sich ergebenden Erstattungsbetrag mit Rechtsgrund, weil in der Auszahlung eine Zustimmung des Finanzamtes zur Berichtigung liegt.


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