Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 04.07.2012 |
Aktenzeichen: | 1 K 12/10 |
Schlagzeile: |
Berichtigung einer Lohnsteueranmeldung
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Berichtigung, Lohnsteuer, Lohnsteueranmeldung
Wichtig f�r: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Berichtigt ein Arbeitgeber seine Lohnsteueranmeldung, so erfolgt die Auszahlung eines sich ergebenden Erstattungsbetrag mit Rechtsgrund, weil in der Auszahlung eine Zustimmung des Finanzamtes zur Berichtigung liegt.