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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 02.05.2012 |
| Aktenzeichen: | 1 K 1146/10 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Bestandsvergleich, Buchwert, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Mitunternehmerschaft, Realteilung, Umwandlung
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Wichtig für: |
Freiberufler, Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Ermittelt eine Mitunternehmerschaft ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist bei einer Realteilung grundsätzlich kein Übergang zum Bestandsvergleich notwendig, wenn die Buchwerte der Wirtschaftsgüter in den Einzelunternehmen der Realteiler fortgeführt werden und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beibehalten wird.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet III R 32/12 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2012). Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Muss die Freiberuflersozietät, welche ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, im Falle der Realteilung zu Buchwerten zum Bestandsvergleich übergehen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 1; EStG § 4 Abs 3; EStG § 16 Abs 2 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 2.5.2012 (1 K 1146/10)

