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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.12.2011
Aktenzeichen: 2 K 6/11

Schlagzeile:

Schlagworte:

Anwaltskosten, Außergewöhnliche Belastungen, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskosten, Straftat, Strafverteidigung, Vermögensstraftat, Vorsatz, Werbungskosten, Zivilprozeßkosten

Wichtig f�r:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:



Der 2. Senat hat die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen.

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