Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.06.2010 |
Aktenzeichen: | IV C 6 - S 2244/09/10002 |
Schlagzeile: |
Aufhebung des Nichtanwendungsschreibens zum Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG
Schlagworte: |
Jahressteuergesetz 2010, JStG 2010, Kapitalbeteiligung, Nichtanwendungserlass, Nichtanwendungsschreiben, Teilabzugsverbot
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat sein Nichtanwendungsschreiben zum Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG vom 15. Februar 2010, wonach die aktuelle BFH-Rechtsprechung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, aufgehoben.
Das BMF weist aber darauf hin: Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Absatz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.
Hintergrund: Mit Urteil vom 25. Juni 2009 (Aktenzeichen IX R 42/08) und mit Beschluss vom 18. März 2010 (Aktenzeichen IX B 227/09) hat der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.