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Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.10.2009 |
| Aktenzeichen: | 17 K 1039/08 F |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Aktien, Anschaffungskosten, Betriebsausgaben, Halbeinkünfteverfahren, Körperschaftsteuer
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Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Nach dem Urteil des 17. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 - nach Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens - die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden.

