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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 17.12.2008 |
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2353/08/10006, IV C 6 - S 2145/08/10001 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitgebererstattung, Ausland, Auswärtstätigkeit, Doppelte Haushaltsführung, Erstattung, Geschäftsreise, Pauschbetrag, Reisekosten, Reisekostenvergütung, Übernachtung, Übernachtungskosten, Verpflegung, Verpflegungsmehraufwand, Verpflegungsmehraufwendungen, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das BMF-Schreiben gibt die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland bekannt. Die Pauschalen gelten auch bei Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Bitte beachten: Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz 7 Nr. 3 LStR). Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 und 9.11 Abs. 8 LStR).
Anhang:
Übersicht über die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

