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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 19.06.2006 |
| Aktenzeichen: | III B 37/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Baumangel, Baumängel, Gesundheitsgefährdung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Baumängel sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Ereignissen wie Hochwasserschäden vergleichbar. Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Das gilt auch für Aufwendungen zur Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel.

