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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 16.06.2008 |
| Aktenzeichen: | IV C 6 - S 2176/07/10007 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Bilanzierung, Nur-Pensionszusage, Pensionszusage, Überversorgung
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. November 2005 (Az: I R 89/04) entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Vereinbarung keine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.
Nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften vom 3. November 2004 (Az: IV B 2 - S 2176 - 13/04). Das BMF erläutert in seinem Schreiben, welche Grundsätze einer Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus entgegen stehen.

